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※ Günstiger einkaufen ab Juli: Neue 4,9 %-Umsatzsteuer in Österreich

Ab 1. Juli 2026 gilt in Österreich ein dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von 4,9 % für ausgewählte Grundnahrungsmittel (bisher 10 %).

 

• Milchprodukte (Milch, Joghurt, Butter) und frische Hühnereier

• Frisches und gekühltes Gemüse (z. B. Kartoffeln, Paradeiser/Tomaten, Salate, Karotten) sowie gefrorenes Gemüse

• Frisches Obst (z. B. Äpfel, Birnen, Steinobst)

• Grundlegende Getreideprodukte (Reis, Weizenmehl, Weizengrieß)

• Ungefüllte und ungekochte Nudeln sowie Brot und Gebäck (z. B. Semmeln, Salzstangerl)

• Speisesalz

 

Fleisch, Wurst, Käse, Kaffee, Tee und Restaurantbesuche bleiben bei 10 % oder 20 % Mehrwertsteuer.

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